Der Verkauf eines geerbten Hauses auf Mallorca beginnt selten beim Inserat, sondern bei der Erbschaft, den Erben, den Unterlagen und manchmal einer familiären statt kommerziellen Entscheidung. Eine realistische Wegkarte, ohne Abkürzungen.
Vor dem Preisgespräch
Zuerst verstehen, was genau geerbt wurde. Die Urkunde stimmt nicht immer mit dem Bestand oder dem Kataster überein. Grundbuch, Urkunde, Kataster, IBI, eventuelle Lasten und ggf. Wohnungsteilung oder Dienstbarkeiten prüfen.
Typische Etappen
- Annahme der Erbschaft und Aufteilung unter den Erben.
- Erbschaftsteuer und ggf. Gemeindewertsteuer abrechnen.
- Grundbucheintragung auf die neuen Eigentümer.
- Gemeinsame Entscheidung: Verkauf, Vermietung, Sanierung oder Halten.
- Vorbereitung der Hausunterlagen für den Verkauf.
- Markteintritt mit abgestimmter Strategie.
Steuern und Kosten
Die Erbschaftsteuer variiert nach Region, Wert, Verwandtschaftsgrad und Frist. Die Gemeindewertsteuer hängt von der Gemeinde ab. Beim späteren Verkauf ist ggf. Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer (oder im Land des Wohnsitzes) zu berücksichtigen.
Familie und Markt
Vor Verkauf renovieren?
Selten umfassend. Kosmetik und Grundreinigung wirken meist mehr als strukturelle Arbeiten für einen imaginierten Käufer.
Warten oder verkaufen?
Ohne Liquiditätsbedarf und mit offenen Rechtsfragen kann geplantes Warten helfen. Bei Familienkonflikten und hohen Unterhaltskosten zerstört Warten oft Wert.
Und bei nicht legalisierten Arbeiten?
Manche regularisierbar, andere transparent mit Abschlag verkäuflich. Einzelfall mit Techniker, Anwalt, Gemeinde prüfen.
Mehrere Erben
- Einen einzigen Ansprechpartner mit Makler, Anwalt, Notar definieren.
- Vor Markteintritt Annahmekriterien und Fristen abstimmen.
- Vereinbarungen schriftlich dokumentieren.
- Plan B für den Fall, dass ein Erbe aussteigen will.